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9 Ertragsteuern

Laufende Steuern werden für geschuldete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Zeitpunkt ihrer Verursachung durch die Konzernunternehmen erfasst.

Latente Steuern werden grundsätzlich auf der Grundlage der bilanzorientierten Methode nach IAS 12 Ertragsteuern gebildet. Aktive und passive Steuerabgrenzungen werden dabei auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den Steuerbilanzwerten der einbezogenen Gesellschaften sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.

Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen und nicht genutzten Steuergutschriften in der Höhe berücksichtigt, für die ihre Nutzung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wahrscheinlich ist. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen verfolgt die Gruppe eine langfristige Geschäftsstrategie, welche sich unmittelbar auf die Steuerstrategie und den Prognosezeitraum auswirkt.

Die Carl Zeiss Meditec AG fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar Two“), in Deutschland umgesetzt durch das Mindeststeuergesetz (MinStG). Hiernach ist die Gesellschaft verpflichtet eine Primärergänzungssteuer für jede Jurisdiktion, in der Tochterunternehmen (sogenannte Constituent Entities) tätig sind, zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweisen und keine eigene OECD konforme nationale Ergänzungssteuerregelung (QDMTT) implementiert haben. Für das Geschäftsjahr 2024/25 entsteht weder eine Primärergänzungssteuer für die Carl Zeiss Meditec AG noch eine nationale Ergänzungssteuer für eines der Tochterunternehmen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden ebenfalls jährlich überprüft und werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass der künftige Vermögensvorteil genutzt werden kann.

Auf erwartete Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern für die voraussichtlich anfallenden Ertragsteuern und Quellensteuern angesetzt. Für thesaurierte Ergebnisse von Tochterunternehmen werden keine passiven latenten Steuern gebildet, soweit keine entsprechenden Dividendenausschüttungen in absehbarer Zeit beabsichtigt sind.

Latente Steuern, die sich auf temporäre Differenzen beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein Rechtsanspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Dementsprechend werden auch aktive und passive latente Steuern innerhalb der steuerlichen Organschaften miteinander verrechnet.

Ertragsteuern

 

 

2024/25

 

2023/24

 

 

Tsd. €

 

Tsd. €

Laufende Steuern

 

64.396

 

81.606

Latente Steuern

 

-12.849

 

-20.894

 

 

51.547

 

60.712

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der Rechtslage in den einzelnen Ländern zum erwarteten Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. In Deutschland gilt derzeit ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %). Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sowie der unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze ergibt sich für inländische Unternehmen ein Steuersatz von 29,87 % (Vorjahr: 29,87 %). Die im Geschäftsjahr gültigen nominalen Steuersätze außerhalb Deutschlands liegen zwischen 19,00 % und 34,59 % (Vorjahr: 21,00 % und 34,59 %).

Gemäß dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm), das am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist aufgrund der zukünftigen stufenweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes eine Umbewertung der latenten Steuern notwendig geworden. Der voraussichtliche Effekt auf die latenten Steuern aus der schrittweisen Absenkung der Steuersätze bis 2032 wurde in den aktiven latenten Steuern mit -414 Tsd. € und in den passiven latenten Steuern mit +3.478 Tsd. € berücksichtigt. Aus diesem Effekt ergibt sich eine Erhöhung des Passivüberhangs der latenten Steuern in Höhe von +3.892 Tsd. €.

Als anzuwendender Steuersatz für die Überleitung des erwarteten Ertragsteueraufwandes wird der im abgelaufenen Geschäftsjahr gültige Nominalsteuersatz des Mutterunternehmens Carl Zeiss Meditec AG, Jena, von 29,87 % (Vorjahr: 29,87 %) herangezogen. Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen beziehungsweise zukünftig geltenden Steuersatz des empfangenden Konzernunternehmens berechnet. Hierbei ergibt sich eine Bandbreite von 19,00 % bis 34,59 % (Vorjahr: 21,00 % bis 34,59 %). Die Veränderung des unteren Endes der Bandbreite resultiert aus einer Steuerreduzierung bei einer niederländischen Tochtergesellschaft, wodurch diese gleichzeitig die neue Untergrenze darstellt.

Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich wie folgt dar:

Steuerliche Überleitungsrechnung

 

 

2024/25

 

2023/24

 

 

Tsd. €

 

Tsd. €

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

193.892

 

240.866

Erwarteter Ertragsteueraufwand

 

57.915

 

71.947

Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen

 

650

 

1.374

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

2.726

 

-164

Effekte aus steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen

 

3.616

 

2.490

Effekte aus steuerfreien Erträgen

 

-8.239

 

-11.788

Periodenfremde Effekte

 

-4.494

 

-216

Zur Ausschüttung vorgesehene thesaurierte Gewinne von Tochtergesellschaften

 

-154

 

637

Erfassung und Bewertung aktiver latenter Steuern

 

-835

 

-1.980

Permanente Effekte

 

261

 

-1.227

Sonstiges

 

101

 

-361

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

51.547

 

60.712

Effektive Steuerquote

 

26,6 %

 

25,2 %

Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Schätzungsentscheidung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Aufgrund der geplanten Geschäftsentwicklung der Folgejahre wird von einer Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche ausgegangen.

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 30. September 2025 ist den einzelnen Bilanzposten wie folgt zuzuordnen:

Aktive und passive latente Steuern

 

 

30.9.2025

 

30.9.2024

 

 

Aktive

 

Passive

 

Aktive

 

Passive

 

 

Tsd. €

 

Tsd. €

 

Tsd. €

 

Tsd. €

Immaterielle Vermögenswerte

 

35.727

 

166.431

 

22.627

 

164.536

Sachanlagen

 

6.027

 

6.896

 

3.331

 

5.728

Finanzanlagen

 

4.320

 

3.745

 

2.429

 

103

Vorräte

 

22.787

 

3.246

 

23.317

 

1.453

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

1.851

 

23

 

1.014

 

101

Sonstige Aktiva

 

1.074

 

3.118

 

1.615

 

2.178

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

 

25.660

 

1.969

 

32.396

 

1.772

Übrige Rückstellungen

 

5.568

 

1.108

 

8.108

 

2.165

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

131

 

107

 

71

 

158

Sonstige Passiva

 

32.361

 

865

 

30.348

 

76

Einbehaltene Gewinne

 

0

 

780

 

0

 

934

Verlustvorträge

 

2.821

 

0

 

1.786

 

0

Summe latente Steuern

 

138.327

 

188.288

 

127.042

 

179.204

Saldierung

 

56.066

 

56.066

 

40.722

 

40.722

Latente Steuern (netto)

 

82.261

 

132.222

 

86.320

 

138.482

Für zur Ausschüttung vorgesehene thesaurierte Gewinne von Tochtergesellschaften in Höhe von 25.073 Tsd. € (Vorjahr: 40.920 Tsd. €) wurden im Geschäftsjahr latente Steuern in Höhe von 780 Tsd. € (Vorjahr: 934 Tsd. €) passiviert. Passive latente Steuern in Höhe von 1.903 Tsd. € (Vorjahr: 3.459 Tsd. €) auf die Summe des Betrags temporärer Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von 6.167 Tsd. € (Vorjahr: 11.356 Tsd. €) sind nicht passiviert worden.

Die Verlustvorträge resultieren im Wesentlichen aus den US-amerikanischen Tochtergesellschaften und sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Verlustvorträge einer Tochtergesellschaft in den USA in Höhe von 4.185 Tsd. € wurden in Vorjahren bereits vollständig wertberichtigt, da nicht von einer Verwendung in der Zukunft ausgegangen werden kann. Latente Steuern in Höhe von 6.123 Tsd. € auf Verlustvorträge wurden nicht gebildet, da nicht von einer Verwendung in der Zukunft ausgegangen werden kann.

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