Vergütungsbericht
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG berichten gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) in Verbindung mit § 162 AktG (Fassung vom 22. Dezember 2020) über die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024/25. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Vergütung gilt als gewährt, sobald sie dem jeweiligen Organmitglied tatsächlich zugeflossen und in dessen Vermögen übergegangen ist.
Der Bericht erläutert die wesentlichen Bestandteile des Vergütungssystems, das am 22. März 2023 von der Hauptversammlung gebilligt wurde, und erfüllt die regulatorischen Anforderungen des Aktiengesetzes. Er orientiert sich zudem an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022). Zur Sicherstellung von Transparenz und Genauigkeit haben Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen formellen Prüfung eine inhaltliche Prüfung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
Im Sinne des Prinzips „Pay for Performance“ ist die Vergütung des Vorstands eng an die Leistung und den Erfolg des Unternehmens gekoppelt.