Vorstandsvergütung
I. Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 87 AktG in Verbindung mit § 87a AktG und dem von der Hauptversammlung genehmigten Vergütungssystem. Dieses umfasst feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats unterbreitet Vorschläge zur Vergütungshöhe und ‑struktur, die vom gesamten Aufsichtsrat beschlossen werden.
Das aktuelle Vergütungssystem wurde am 22. März 2023 mit 74,52 % Zustimmung verabschiedet und gilt seitdem für alle neuen Vorstandsdienstverträge. Der Vergütungsbericht 2023/24 wurde am 26. März 2025 mit einer Zustimmung von 76,75 % angenommen. Neben dem Großaktionär (59 % des Grundkapitals) war auch ein erheblicher Teil des Streubesitzes (rund 21,1 % des Grundkapitals) vertreten, der mehrheitlich für den Bericht votierte. Die Annahmequote zeigt eine breite Akzeptanz des Vergütungsberichts. Vorstand und Aufsichtsrat sehen vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, Änderungen am Vergütungsbericht vorzunehmen.
Das Vergütungssystem ist online einsehbar unter: www.zeiss.com/meditec-ag/de/investor-relations/finanzkalender/hauptversammlung.html
Die Vorstandsvergütung der Carl Zeiss Meditec AG ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens zu leisten und die Umsetzung der Unternehmensstrategie gezielt zu fördern. Das System setzt Anreize für nachhaltiges Engagement der Vorstandsmitglieder und verbindet die Förderung der langfristigen Unternehmensentwicklung mit der Erreichung kurz- und mittelfristiger Konzernziele.
Die festgelegten Ziele sind auf die strategische Ausrichtung der Gesellschaft abgestimmt und messbar definiert. Ein mehrjähriger variabler Vergütungsbestandteil unterstützt die nachhaltige Unternehmensentwicklung, wobei neben finanziellen auch individuelle nicht-finanzielle Ziele berücksichtigt werden. Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurden jedoch keine persönlichen beziehungsweise nicht-finanziellen Ziele vereinbart.
II. Maximalvergütung
Das Vergütungssystem sieht für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige Höchstgrenze für die jährliche Gesamtvergütung (Maximalvergütung) als absoluten Wert vor. Durch die Maximalvergütung sind die einem Vorstandsmitglied zufließenden Auszahlungen aus der vertraglich zugesagten Vergütung begrenzt.
Die Maximalvergütung umfasst die Grundvergütung, die kurzfristige (STI) und langfristige (LTI) variable Vergütung sowie alle sonstigen Nebenleistungen. In den festen Vergütungsbestandteilen enthaltene Versorgungszusagen fließen mit dem im Geschäftsjahr anfallenden Dienstzeitaufwand ebenfalls in die Berechnung der Maximalvergütung ein.
Die von der Hauptversammlung 2023 festgelegte Maximalvergütung (einschließlich Altersversorgungsbeiträge und Nebenleistungen) beträgt 3.000 Tsd. € je Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden und 1.750 Tsd. € je Geschäftsjahr für ordentliche Vorstandsmitglieder.
Die Einhaltung der Maximalvergütung wird jährlich überprüft. Eine abschließende Beurteilung erfolgt, sobald sämtliche vertraglich zugesagten Vergütungsbestandteile eines Geschäftsjahres tatsächlich zugeflossen sind.
Mit dem Ausscheiden von Dr. Markus Weber sind sämtliche Vergütungsbestandteile, einschließlich der variablen Vergütungskomponenten aus mehrjährigen Performancezeiträumen (LTI), durch Auszahlung bzw. durch die vereinbarte Abfindung abgegolten. Dadurch ist nun eine abschließende Beurteilung der Einhaltung der Maximalvergütung für die Geschäftsjahre 2021/22 bis 2024/25 möglich.
Im Geschäftsjahr 2021/22 war Dr. Markus Weber neun Monate im Amt. Die anteilige Maximalvergütung betrug 2.250 Tsd. €, die tatsächlich gewährte Vergütung 1.396,8 Tsd. €. In den Geschäftsjahren 2022/23 und 2023/24 lag die festgelegte Maximalvergütung jeweils bei 3.000 Tsd. €, während die tatsächlich gewährte Vergütung 808,9 Tsd. € beziehungsweise 1.059,2 Tsd. €. betrug. Im Geschäftsjahr 2024/25, in dem Dr. Markus Weber seine Tätigkeit im Laufe des Jahres beendet hat, galt die festgelegte Maximalvergütung anteilig für acht Monate und betrug 2.000 Tsd. €, die tatsächlich gewährte Vergütung 471,8 Tsd. €.
In sämtlichen Geschäftsjahren blieb die gewährte Vergütung unterhalb der jeweils festgelegten Maximalvergütung, sodass deren Einhaltung durchgehend sichergestellt war. Die anlässlich des unterjährigen Ausscheidens gezahlte Abfindung wurde bei der Prüfung der Maximalvergütung nicht berücksichtigt.
Für Justus Felix Wehmer beträgt die festgelegte Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021/22 1.750 Tsd. €, bei einer tatsächlich gewährten Vergütung von 897,1 Tsd. €. Auch hier wurde die Maximalvergütung eingehalten.
III. Angemessenheit & Üblichkeit
Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung richtet sich nach den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, dem Marktumfeld sowie den erbrachten und künftig erwarteten Leistungen.
Zur Überprüfung der Angemessenheit wird ein externer Vergleich herangezogen, der die Üblichkeit der Vergütung im Markt abbildet. Als Vergleichsgruppe dienen in der Regel die im MDAX der Deutschen Börse gelisteten Unternehmen mit vergleichbarer Marktkapitalisierung, ähnlicher Branche und Streubesitzstruktur. Darüber hinaus können weitere Faktoren, wie etwa die Anzahl der Beschäftigten, in die Analyse einbezogen werden. Auf einen Vertikalvergleich mit der Vergütung einer definierten internen Vergleichsgruppe, zum Beispiel der Belegschaft, wird verzichtet. Aufgrund der globalen Unternehmensstruktur erachtet der Aufsichtsrat einen derartigen Vergleich als nicht zielführend.
IV. Vergütungsbestandteile im Detail
Für das Geschäftsjahr 2024/25 hat der Aufsichtsrat die Höhe der Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands wie folgt festgelegt. Die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Weber erfolgt entsprechend des von der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Vergütungssystems. Im Zuge des im Berichtsjahr erfolgten Wechsels im Vorstandsvorsitz wurde Maximilian Foerst zum 1. Juni 2025 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Seine Vergütung erfolgt auf Grundlage des von der Hauptversammlung 2023 gebilligten Vergütungssystems.
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Dr. Markus Weber1 |
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Maximilian Foerst |
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Justus Felix Wehmer |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
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Zielvergütung |
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Minimalwert |
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Maximalwert |
|
Zielvergütung |
|
Minimalwert |
|
Maximalwert |
|
Zielvergütung |
|
Minimalwert |
|
Maximalwert |
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Erfolgsunabhängige Vergütung |
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|
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|
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|
|
|
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Festvergütung |
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480,0 |
|
480,0 |
|
480,0 |
|
107,5 |
|
107,5 |
|
107,5 |
|
356,7 |
|
356,7 |
|
356,7 |
||||
Nebenleistungen |
|
9,1 |
|
9,1 |
|
9,1 |
|
3,0 |
|
3,0 |
|
3,0 |
|
11,0 |
|
11,0 |
|
11,0 |
||||
Versorgungsaufwand |
|
226,1 |
|
226,1 |
|
226,1 |
|
30,3 |
|
30,3 |
|
30,3 |
|
55,5 |
|
55,5 |
|
55,5 |
||||
Summe |
|
715,2 |
|
715,2 |
|
715,2 |
|
140,8 |
|
140,8 |
|
140,8 |
|
423,2 |
|
423,2 |
|
423,2 |
||||
Erfolgsabhängige Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Short Term Incentive |
|
330,0 |
|
– |
|
660,0 |
|
71,7 |
|
– |
|
143,3 |
|
237,8 |
|
– |
|
475,6 |
||||
Long Term Incentive |
|
165,0 |
|
– |
|
330,0 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
239,4 |
|
– |
|
466,8 |
||||
Summe |
|
495,0 |
|
– |
|
990,0 |
|
71,7 |
|
– |
|
143,3 |
|
477,2 |
|
– |
|
942,4 |
||||
Gesamtvergütung |
|
1.210,2 |
|
715,2 |
|
1.705,2 |
|
212,5 |
|
140,8 |
|
284,1 |
|
900,4 |
|
423,2 |
|
1.365,6 |
||||
|
||||||||||||||||||||||
1. Erfolgsunabhängige Vergütung
Festvergütung
Die Festvergütung umfasst eine feste, erfolgsunabhängige Grundvergütung, die nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden ist. Die Auszahlung erfolgt anteilig pro Monat als Gehalt.
Im Geschäftsjahr 2024/25 erhielt Dr. Markus Weber ein Festgehalt von insgesamt 315,0 Tsd. € (Vorjahr: 435,0 €) für 8 Monate, da er seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender zum 31. Mai 2025 beendet hat. Maximilian Foerst übernahm die Position ab dem 1. Juni 2025 und erhielt dafür anteilig ein Gehalt von 107,5 Tsd. € (Vorjahr: 0 €). Justus Felix Wehmer erhielt ein Festgehalt von 356,7 Tsd. € (Vorjahr: 344,7 Tsd. €).
Nebenleistungen
Die Vorstandsmitglieder erhalten neben der Festvergütung verschiedene Nebenleistungen. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung eines Dienstwagens (für den Vorstandsvorsitzenden inklusive Fahrer), betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse für private Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Übernahme weiterer Versicherungsleistungen. Gegebenenfalls werden auch Unterbringungs- und Umzugskosten einschließlich Maklerkosten übernommen.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Nebenleistungen in Höhe von insgesamt 6,1 Tsd. € für Dr. Markus Weber, 3,0 Tsd. € für Maximilian Foerst und 11,0 Tsd. € für Justus Felix Wehmer gewährt; Kosten für den Fahrdienst des Vorstandsvorsitzenden sind nicht enthalten, da dieser nicht in Anspruch genommen wurde.
Zusätzlich besteht eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis maximal dem Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung.
Versorgungszusagen (IFRS)
Für den Vorstandsvorsitzenden besteht eine entgeltabhängige Leistungszusage der Carl Zeiss AG, die einer jährlichen Verzinsung unterliegt. 70 % des Dienstzeitaufwands werden anteilig auf die Carl Zeiss Meditec AG weiterbelastet. Im Geschäftsjahr 2024/25 betrug der Dienstzeitaufwand für Dr. Markus Weber insgesamt 150,7 Tsd. € anteilig für acht Monate sowie für Maximilian Foerst 30,3 Tsd. € anteilig für vier Monate.
Die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung gemäß den leistungsorientierten Zusagen der ZEISS Gruppe. Abhängig vom Erfolg der Gruppe wird jährlich ein Beitrag zwischen 1 bis 5 % des Grundeinkommens unter Anwendung von zins- und altersabhängigen Verrentungsfaktoren in einen Rentenbaustein überführt. Die Summe aller während der Dienstzeit erworbenen Rentenbausteine ergibt die monatliche Rente. Für Justus Felix Wehmer betrug der Dienstzeitaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 55,5 Tsd. €.
Die jährliche Zuführung zu Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds wird auf Grundlage der bestehenden Altersversorgungszusagen ausgewiesen. Die auf die einzelnen Vorstandsmitglieder entfallenden Aufwendungen sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt.
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|
Geschäftsjahr |
|
Dienstzeitaufwand |
|
Barwert der Pensionszusage gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
Dr. Markus Weber |
|
2024/25 |
|
218,7 |
|
– |
|
2023/24 |
|
188,0 |
|
– |
|
Maximilian Foerst |
|
2024/25 |
|
30,3 |
|
– |
|
2023/24 |
|
– |
|
– |
|
Justus Felix Wehmer |
|
2024/25 |
|
55,5 |
|
366,6 |
|
2023/24 |
|
36,2 |
|
350,1 |
2. Erfolgsabhängige variable Vergütung
Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist unmittelbar an den Unternehmenserfolg gebunden. Grundlage bilden individuelle Zielvereinbarungen, die jährlich mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern abgeschlossen werden. Ziel der variablen Vergütung ist es, die nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung der Carl Zeiss Meditec AG zu fördern. Hierzu werden sowohl einjährige als auch mehrjährige Komponenten berücksichtigt. Zudem können persönliche Leistungsziele einbezogen werden, darunter auch nicht-finanzielle Kriterien wie Nachhaltigkeitsziele (Environmental, Social, Governance – ESG).
Struktur der variablen Vergütung
Die variable Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Short Term Incentive (STI): einjähriger, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil mit Bar-Auszahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres.
- Long Term Incentive (LTI): mehrjähriger Vergütungsbestandteil mit dreijähriger Laufzeit zur Förderung eines nachhaltigen und profitablen Unternehmenswachstums.
Die Auszahlung richtet sich nach dem Grad der Zielerreichung. Der maximale Auszahlungsbetrag wird beim STI bei einer Zielerreichung von bis zu 200 % erreicht. Für den LTI beträgt das Maximum 150 % für ordentliche Vorstandsmitglieder und 200 % für den Vorstandsvorsitzenden.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden die variablen Vergütungsbestandteile für Dr. Markus Weber mit insgesamt 586,5 Tsd. € ausgezahlt, bestehend aus einem STI für das Geschäftsjahr 2023/24 von 427,0 Tsd. € sowie einer LTI-Tranche von 159,5 Tsd. €. Bei Dr. Markus Weber, der sein Vorstandsmandat im Laufe des Geschäftsjahres niedergelegt hat, gelten sämtliche über das Geschäftsjahr 2024/25 hinaus bereits erdienten Ansprüche auf variable Vergütungsbestandteile mit seiner Abfindungszahlung als abgegolten.
Für Justus Felix Wehmer betrug die Auszahlung 592,8 Tsd. €, aufgeteilt in einen STI für 2023/24 von 386,8 Tsd. € und eine LTI-Tranche von 206,0 Tsd. €).
Im Berichtsjahr erfolgte zudem ein Wechsel im Vorstandsvorsitz. Der neue Vorstandsvorsitzende, Maximilian Foerst, erhielt im Geschäftsjahr 2024/25 keine Auszahlung variabler Vergütung, da er sein Amt erst unterjährig angetreten hat.
Short Term Incentive
Der Short-Term Incentive (STI) ist ein leistungsorientiertes Vergütungselement, das sich primär nach den im Geschäftsjahr erzielten Unternehmensergebnissen orientiert und vollständig in bar ausgezahlt wird. Die zugrunde liegenden Ziele werden jeweils vor Geschäftsjahresbeginn durch den Aufsichtsrat festgelegt. Der Zielwert bei 100 % Zielerreichung entspricht zwei Drittel der Festvergütung. Für das Geschäftsjahr 2024/25 liegt die Zielvergütung bei voller Zielerreichung zwischen 71,7 Tsd. € und 237,8 Tsd. €.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung die tatsächliche Zielerreichung für jedes Vorstandsmitglied fest. Grundsätzlich können neben finanziellen Kennzahlen auch persönliche oder nicht-finanzielle Ziele berücksichtigt werden. Für das Geschäftsjahr 2023/24 wurden jedoch keine solchen Zielgrößen vereinbart, sodass die Bemessung der Zielerreichung ausschließlich auf den Kennzahlen Economic Value Added (EVA®) und Free Cashflow (FCF) basiert. Zur Gewährleistung einer konsistenten Vergütungsstruktur finden diese Vorgaben auch im oberen Führungskreis Anwendung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach Abrechnung im Dezember.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde die Gesamtzielerreichung von Dr. Markus Weber auf Basis der Kennzahlen EVA® und FCF (Carl Zeiss Meditec) mit jeweils 50 % Gewichtung ermittelt. Die Zielerreichung wurde vom Aufsichtsrat mit rund 109 % für EVA® und rund 185 % für FCF festgesetzt, was einer Gesamtzielerreichung von etwa 147 % entspricht.
Für Justus Felix Wehmer wurden die Kennzahlen EVA® und FCF (Carl Zeiss Meditec) jeweils mit 30 % sowie EVA® (Carl Zeiss Gruppe) mit 40 % gewichtet. Der Aufsichtsrat stellte eine Zielerreichung von rund 109 % für EVA®, rund 185 % für FCF (Carl Zeiss Meditec) und 200 % für EVA® (Carl Zeiss Gruppe) fest, was zu einer Gesamtzielerreichung von etwa 168 % führte.
Long Term Incentive
a. Systematik für den Vorstandsvorsitzenden
Für die Berechnung des Long Term Incentive (LTI) gilt für den Vorstandsvorsitzenden eine gesonderte Regelung. Der Basiswert beträgt ein Drittel des jeweiligen Festgehalts. Am Ende der Performance-Periode erfolgt die Zielabrechnung auf Basis zuvor festgelegter Finanzziele, wobei die Kennzahl EVA®, abgeleitet aus der mittelfristigen Finanzplanung, zugrunde gelegt wird. Im Unterschied zu den übrigen Vorstandsmitgliedern erfolgt keine Verzinsung des Basiswerts. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die mehrjährige variable Vergütung das Festgehalt nicht übersteigt.
b. Systematik für ordentliche Vorstandsmitglieder
Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder wird der Basiswert, gemäß dem seit 2023 gültigen Vergütungssystem, mit etwa 60 % der individuellen kurzfristigen variablen Vergütung des Geschäftsjahres bemessen, das dem Beginn der Laufzeit einer LTI-Tranche vorausgeht. Anschließend erfolgt eine dreijährige Verzinsungsphase, wobei der Zinssatz jährlich auf Basis der bereinigten Konzerngewinn-Marge (IFRS; Carl Zeiss Gruppe) in Prozent vom Umsatz ermittelt wird. Der maximale Zinssatz pro Jahr beträgt 10 %. Am Ende der Performance-Periode wird ein Performance-Faktor bestimmt, der sich an der Kennzahl EVA® (Carl Zeiss Gruppe) orientiert. Der endgültige Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem LTI-Basiswert einschließlich der aufgelaufenen Zinsen multipliziert mit dem Zielerreichungsgrad (Performance-Faktor). Eine Übererfüllung ist bis zu 150 % möglich; die Mindesterfüllung beträgt 85 %.
Dr. Markus Weber erhielt im Geschäftsjahr 2024/25 eine Auszahlung aus der Tranche 11 (für die Geschäftsjahre 2021/22 bis 2023/24). Gemäß dem für den Vorstandsvorsitzenden geltenden Vergütungssystem wurde für diese Tranche ein Basiswert von 145,0 Tsd. € festgelegt. Eine Verzinsung des Basiswerts erfolgt nicht. Nach Ablauf der Performance-Periode wurde ein Performance-Faktor ermittelt, den der Aufsichtsrat mit 110 % festgelegt hat. Daraus ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 159,5 Tsd. €. Da Dr. Markus Weber sein Amt als Vorstandsvorsitzender zum 31. Mai 2025 niedergelegt hat, wurde für ihn keine neue Tranche aufgelegt und somit auch kein neuer Basiswert ermittelt. Sämtliche über den Beendigungszeitpunkt hinausgehenden Ansprüche auf variable Vergütung gelten mit seiner Abfindungszahlung als abgegolten.
Für Felix Justus Wehmer kam die Tranche 11 (für die Geschäftsjahre 2021/22 bis 2023/24) zur Auszahlung. Gemäß dem im Geschäftsjahr 2021/22 gültigen Vergütungssystem wurde ein Basiswert von 112,0 Tsd. € festgelegt. Dieser Basiswert entspricht 40 % des im Geschäftsjahr 2021/22 zur Auszahlung gekommenen STI-Werts und damit dem im damaligen Vergütungssystem vorgesehenen Anteil. Zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres wurden der Verzinsungs- sowie der Performance-Faktor ermittelt. Für die Tranche 11 betrug der Zinssatz 16 %, während der Performance-Faktor durch den Aufsichtsrat auf 124 % festgelegt wurde. Daraus ergab sich ein Auszahlungsbetrag von 206,0 Tsd. €. Für die aktuell vereinbarte Tranche 14 liegt der Zielwert bei 100 % Zielerreichung bei 239,4 Tsd. €. Eine Übererfüllung ist bis maximal 150 % möglich.
3. Aktienhalteregelung
Die Mitglieder des Vorstands halten keine Aktien der Carl Zeiss Meditec AG und erhalten keine aktienbasierte Vergütung. Die Vergütungsstruktur ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Durch die Fokussierung auf die Kennzahlen EVA® und FCF sowie die Ausgestaltung des LTI wird eine enge Verknüpfung zwischen der Unternehmensperformance und der Vergütung des Vorstands sichergestellt, die den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre entspricht.
4. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
Leistungszusagen von Dritten
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt.
Leistungszusagen bei Beendigung der Tätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sind gemäß § 84 Abs. 1 AktG auf maximal fünf Jahre befristet. Bei Beendigung eines Vorstandsvertrags werden offene variable Vergütungsbestandteile in der Regel in einer Summe ausgezahlt, sobald die Zielerreichung für das Geschäftsjahr feststeht.
Endet ein Vorstandsvertrag unterjährig, wird der STI anteilig (pro rata) für die geleistete Dienstzeit gewährt. Ein anteiliger LTI-Anspruch besteht nur bei Renteneintritt. Die variable Vergütung wird nicht gewährt, wenn der Vertrag aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund fristlos gekündigt wurde.
Im Falle einer vorzeitigen Abberufung nach § 84 Abs. 3 AktG kann eine Abfindung gezahlt werden. Diese ist auf maximal zwei Jahresvergütungen bzw. die für die Restlaufzeit des Dienstvertrags geschuldete Vergütung begrenzt, je nachdem, welcher Betrag geringer ist („Abfindungs-Cap“). Ein nachträgliches Wettbewerbsverbot kann vereinbart werden. In diesem Falle soll die Abfindungszahlung auf eine Karenzentschädigung angerechnet werden.
Bei einvernehmlicher Beendigung durch Aufhebungsvertrag wird der Gesamtwert der voraussichtlich für die ursprüngliche Restlaufzeit geschuldeten Vergütung ausgezahlt, höchstens jedoch in Höhe von zwei Jahresvergütungen. Darüberhinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen. Leistungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (Change of Control) sind in der Vorstandsvergütung nicht vorgesehen.
Leistungszusagen für im Geschäftsjahr 2023/24 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
Dr. Markus Weber erhielt im Rahmen seiner Austrittsvereinbarung aufgrund seines Ausscheidens zum 31. Mai 2025 eine Abfindung in Höhe von 2.602,3 Tsd. €.
V. Individualisierte Offenlegung
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die individuelle Offenlegung der für das Geschäftsjahr 2024/25 gewährten Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder. Unter gewährter Vergütung wird dabei die Vergütung verstanden, die im Geschäftsjahr 2024/25 zur Auszahlung gekommen ist.
|
|
Vorstandsvergütung |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Geschäftsjahr |
|
|
|
Festvergütung |
|
Einmalige Sonderzahlung |
|
Sachbezüge und sonstige Bezüge1 |
|
STIP |
|
Gesamtzielerreichung2 |
|
LTIP |
|
Gesamtzielerreichung3 |
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG |
|
Versorgungsaufwand |
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG zuzüglich Versorgungsaufwand |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
|
|
|
Tsd. € |
|
|
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
|
Tsd. € |
||||||||||
Dr. Markus Weber4 |
|
2024/25 |
|
absolut |
|
315,0 |
|
2.602,3 |
|
6,1 |
|
427,0 |
|
147 % |
|
159,5 |
|
110 % |
|
3.509,9 |
|
150,7 |
|
3.660,7 |
||||||||||
|
|
relativ |
|
9 % |
|
74 % |
|
0 % |
|
12 % |
|
0 % |
|
5 % |
|
0 % |
|
100 % |
|
4 % |
|
– |
||||||||||||
|
2023/24 |
|
absolut |
|
435,0 |
|
0,0 |
|
9,1 |
|
187,3 |
|
66 % |
|
– |
|
0 % |
|
631,4 |
|
188,0 |
|
819,5 |
|||||||||||
|
|
relativ |
|
69 % |
|
0 % |
|
1 % |
|
30 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
100 % |
|
23 % |
|
– |
||||||||||||
Maximilian Foerst |
|
2024/25 |
|
absolut |
|
107,5 |
|
0,0 |
|
3,0 |
|
– |
|
0 % |
|
– |
|
0 % |
|
110,5 |
|
30,3 |
|
140,8 |
||||||||||
|
|
relativ |
|
97 % |
|
0 % |
|
3 % |
|
– |
|
0 % |
|
– |
|
0 % |
|
100 % |
|
22 % |
|
– |
||||||||||||
|
2023/24 |
|
absolut |
|
– |
|
0,0 |
|
– |
|
– |
|
0 % |
|
– |
|
0 % |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||||||||
|
|
relativ |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
0 % |
|
– |
|
– |
|
– |
||||||||||||
Justus Felix Wehmer |
|
2024/25 |
|
absolut |
|
356,7 |
|
0,0 |
|
11,0 |
|
386,8 |
|
168 % |
|
206,0 |
|
124 % |
|
960,5 |
|
55,5 |
|
1.016,0 |
||||||||||
|
|
relativ |
|
37 % |
|
0 % |
|
1 % |
|
40 % |
|
0 % |
|
21 % |
|
0 % |
|
100 % |
|
5 % |
|
– |
||||||||||||
|
2023/24 |
|
absolut |
|
344,7 |
|
0,0 |
|
14,5 |
|
265,5 |
|
120 % |
|
180,3 |
|
150 % |
|
805,0 |
|
36,2 |
|
841,1 |
|||||||||||
|
|
relativ |
|
43 % |
|
0 % |
|
2 % |
|
33 % |
|
0 % |
|
22 % |
|
0 % |
|
100 % |
|
4 % |
|
– |
||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
VI. Vergleichende Darstellung der Vergütungsentwicklung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten Vergütung, die Ertragsentwicklung sowie die durchschnittliche Arbeitnehmervergütung für den Vierjahreszeitraum 2021/22 bis 2024/25 im Vergleich.
Als „gewährte Vergütung“ wird die Vergütung verstanden, die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen ist. Dadurch entsteht ein zeitlicher Versatz zwischen Ertragslage und Vergütungsentwicklung, da variable Vergütungsbestandteile erst im Folgejahr ausgezahlt werden. Ein unterjähriger Ein- oder Austritt in das jeweilige Organ schränkt die Vergleichbarkeit mit dem entsprechenden Jahr ein.
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2021/22 ggü. 2020/21 |
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2022/23 ggü. 2021/22 |
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2023/24 ggü. 2022/23 |
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2024/25 ggü. 2023/24 |
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Im Jahr 2024/25 amtierende Vorstandsmitglieder |
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Dr. Markus Weber1 (seit 1.1.2022 bis 31.5.2025) |
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0 % |
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151 % |
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-19 % |
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456 % |
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Maximilian Foerst (seit 1.6.2025) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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Justus Felix Wehmer (seit 1.10.2018) |
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6 % |
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20 % |
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-7 % |
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19 % |
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Im Jahr 2024/25 amtierende Aufsichtsratsmitglieder2 |
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Dr. Karl Lamprecht3 (von 25.6.2020 bis 26.3.2025) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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Renè Denner (seit 1.10.2019) |
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-3 % |
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13 % |
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37 % |
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19 % |
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Peter Kameritsch (seit 27.5.2021) |
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0 % |
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166 % |
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0 % |
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0 % |
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Stefan Müller3 (seit 22.3.2024) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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Isabel De Paoli (seit 25.6.2020) |
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-7 % |
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-5 % |
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0 % |
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0 % |
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Torsten Reitze3 (seit 27.5.2021) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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Tania von der Goltz (von 10.4.2018 bis 26.3.2025) |
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-4 % |
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0 % |
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-17 % |
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-19 % |
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Jeffrey Marx (seit 6.3.2020) |
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-7 % |
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0 % |
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7 % |
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4 % |
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Brigitte Koblizek (seit 30.3.2022) |
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0 % |
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0 % |
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87 % |
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-3 % |
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Heike Madan (seit 23.3.2023) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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84 % |
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Dr. Christian Münster (seit 23.3.2023) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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82 % |
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Falk Bindheim (seit 23.3.2023) |
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0 % |
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0 % |
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0 % |
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76 % |
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Ertragsentwicklung/Kennziffern |
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EVA® |
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-4 % |
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-35 % |
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-94 % |
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-760 % |
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FCF |
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-34 % |
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-26 % |
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-35 % |
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68 % |
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Carl Zeiss Meditec AG Jahresergebnis (HBG) |
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-16 % |
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33 % |
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-29 % |
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-22 % |
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Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung auf Vollzeitäquivalenzbasis |
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Belegschaft Meditec Gruppe (Deutsche Standorte) |
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0 % |
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5 % |
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2 % |
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6 % |
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VII. Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder
Es bestehen Pensionsanwartschaften für sechs ausgeschiedene Vorstandsmitglieder gemäß IAS 19 in Höhe von 911,1 Tsd. € für das Geschäftsjahr 2024/25.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden insgesamt Pensionszahlungen in Höhe von 28,8 Tsd. € an ehemalige Vorstandsmitglieder geleistet.
VIII. Clawback & Malus
Nach dem aktuellen Vergütungssystem besteht für die Gesellschaft die Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten (Malus) oder zurückzufordern (Clawback), sofern wesentliche Verstöße gegen interne Richtlinien, gesetzliche oder vertragliche Pflichten vorliegen oder fehlerhafte Konzernabschlüsse festgestellt werden.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile einbehalten oder zurückgefordert.