18 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Finanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Werteschwankungsrisiken unterliegen, werden als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen. Die Buchwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeit im Wesentlichen deren Zeitwerten.
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30.9.2025 |
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30.9.2024 |
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Tsd. € |
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Tsd. € |
Bankguthaben |
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27.262 |
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20.276 |
Barmittel |
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5 |
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9 |
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27.267 |
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20.285 |