Erklärung zur Unternehmensführung (gem. § 289f HGB, 315 d HGB) und Bericht zur Corporate Governance
Die Erklärung zur Unternehmensführung (gem. §§ 289f HGB und 315d HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind, und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen. Zusätzlich werden Angaben über die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und die Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen gemacht, ebenso wie zur Einhaltung der Mindestanteile von Frauen und Männern im Aufsichtsrat. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations/corporate-governance.html verfügbar.
Das Nachhaltigkeitsmanagement der Carl Zeiss Meditec Gruppe ist in die Nachhaltigkeitsstrategie der ZEISS Gruppe eingebunden.
Mit einem zusammengefassten, gesonderten nicht-finanziellen Bericht informiert die Carl Zeiss Meditec Gruppe gemäß § 315b und § 289b ff. HGB und der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-Verordnung“) über wesentliche nicht-finanzielle Aspekte für das Geschäftsjahr 2024/25 der Carl Zeiss Meditec Gruppe. Berichtet werden die erforderlichen Aspekte für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gruppe sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Dieser zusammengefasste, gesonderte nicht-finanzielle Bericht wird unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen.html in deutscher und in englischer Sprache bereitgestellt.