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5 Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden nach IFRS 15 realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, sobald der Kunde die Fähigkeit besitzt, über die Nutzung der übertragenen Güter und Dienstleistungen zu bestimmen, und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Bei Carl Zeiss Meditec ist dies normalerweise bei Lieferung der Güter der Fall. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgt üblicherweise die Rechnungsstellung. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung, die rechtlich durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet. Die Erfassung von Umsatzerlösen aus Dienstleistungen, bei denen es sich im Wesentlichen um Servicedienstleistungen wie zum Beispiel Wartungsverträge handelt, erfolgt über einen bestimmten Zeitraum, da dem Kunden der Nutzen gleichmäßig über den Zeitraum der Leistungserbringung zufließt und er diesen Nutzen gleichzeitig verbraucht. Sofern die Leistungserfüllung nicht linear erfolgt, wird der Umsatz entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen realisiert. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert. Das bedeutet in Höhe der Gegenleistung, die das Unternehmen im Austausch für die vereinbarte Übertragung von Waren und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Lizenzgebühren, welche die Gruppe im Sinne einer Nutzungsvergütung (Vergütung für das Recht auf Zugriff) über die Laufzeit der Nutzung einnimmt, werden periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrages erfasst. In allen beschriebenen Fällen erfolgt die Realisierung nach der outputbasierten Methode, da Kunden sowohl die Lizenzen als auch die Dienstleistungen in der Regel gleichmäßig über das Jahr nutzen. Die Serviceverträge bestehen dabei aus einer festgelegten Dienstleistung (zum Beispiel Reparaturservice), die bereitgestellt wird, sobald der Kunde sich zur Nutzung entscheidet.

Die Umsatzerlöse werden gegebenenfalls um variable Preiskomponenten wie Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und Rabatte angepasst. Rabatte werden im Regelfall anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen allokiert.

Neben den klassischen Produktverkäufen bietet das Unternehmen teilweise auch mehrere Leistungsverpflichtungen in sogenannten Mehrkomponentenverträgen an. Dabei kann es sich beispielsweise um die Kombination eines Produktverkaufes mit einer Garantieverlängerung oder mit Verbrauchsmaterialien handeln. Sofern in einem einzigen Vertrag mit einem Kunden mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten sind und die jeweiligen Erfüllungszeitpunkte voneinander abweichen, wird der vereinbarte Transaktionspreis entsprechend der vertraglich vereinbarten Aufteilung, die in der Regel den relativen Einzelveräußerungspreisen auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen entspricht, verteilt.

Zusätzlich erzielt die Gruppe auch Umsatzerlöse durch Leasinggeschäfte, die gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse bilanziert werden. Dabei handelt es sich entweder um Produktverkäufe im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen (als Hersteller/Händler), bei denen die Umsatzerlöse am Bereitstellungsdatum des Produktes realisiert werden, oder um Operating-Leasinggeschäfte, deren Umsätze linear über die vereinbarte Laufzeit erfasst werden.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern werden mindestens auch die üblichen gesetzlichen Garantien gewährt. Deren erwartete Inanspruchnahme wird über die Bildung von Rückstellungen abgebildet.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von separat erwerbbaren Garantieverlängerungen (service type warranties) werden anteilig über den vertraglich zugesagten Zeitraum der Garantieverpflichtung realisiert und sind in den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen enthalten.

Eine Finanzierungskomponente bleibt für die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung unberücksichtigt, wenn die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und der Bezahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Abgesehen von Finanzierungsleasing bietet die Carl Zeiss Meditec Gruppe grundsätzlich keine langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten an. Das Zahlungsziel beträgt im Regelfall zwischen 30 und 90 Tagen.

Zusätzliche Kosten für die Vertragsanbahnung (im Wesentlichen Verkaufsprovisionen), deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, werden grundsätzlich sofort als Aufwand erfasst.

Kosten für die Vertragsanbahnung

 

 

2024/25

 

2023/24

 

 

Tsd. €

 

Tsd. €

Erlöse aus Verkauf von Gütern

 

2.027.195

 

1.877.833

Erlöse aus Erbringung von Dienstleistungen (inkl. Ersatzteilverkauf)

 

188.940

 

178.440

Erlöse aus Nutzungsentgelten/Lizenzen

 

835

 

880

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

2.216.970

 

2.057.153

Erlöse aus Operating-Leasing

 

5.233

 

4.191

Erlöse aus Finanzierungsleasing

 

5.442

 

4.783

 

 

2.227.645

 

2.066.127

Erfasste Umsatzerlöse in Höhe von 44.418 Tsd. € (Vorjahr: 43.044 Tsd. €) waren zu Beginn der Berichtsperiode noch in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. Die derzeit noch in den kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzten Beträge in Höhe von 44.384 Tsd. € (Vorjahr: 44.418 Tsd. €) werden voraussichtlich im nächsten Geschäftsjahr zu Umsatzerlösen führen.

Der den (ganz oder teilweise nicht erfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis aus den Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, deren ursprüngliche Laufzeit länger als ein Jahr beträgt, wird voraussichtlich in Höhe von 6.942 Tsd. € zu Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2026/27 (Vorjahr für Geschäftsjahr 2025/26: 8.051 Tsd. €) und in Höhe von 6.380 Tsd. € zu Umsatzerlösen in darauffolgenden Geschäftsjahren (Vorjahr: 6.801 Tsd. €) führen. Zusätzlich bestehen Leistungsverpflichtungen als Auftragsbestand in Höhe von 379.646 Tsd. € (Vorjahr: 282.864 Tsd. €).

Für die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Kategorien wird auf die Segmentberichterstattung verwiesen.

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