2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind einheitlich nach den für die Carl Zeiss Meditec Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Sofern die landesrechtlichen Abschlüsse einzelner Gesellschaften von diesen Grundsätzen abweichen, werden die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Für Tochterunternehmen mit vom Stichtag des Konzernabschlusses abweichendem Bilanzstichtag werden Zwischenabschlüsse zugrunde gelegt.
Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften
Im Berichtsjahr waren folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmalig anzuwenden:
Datum der Herausgabe |
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Standard/Interpretation |
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Änderung/Neuregelung |
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23.1.2020 / 15.7.2020 |
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Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
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Klarstellung zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Verschiebung Erstanwendung |
22.9.2022 |
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Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse |
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Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-lease-back für Verkäufer-Leasingnehmer |
25.5.2023 |
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Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben |
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Zusätzliche Angabepflichten im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
Die Anwendung der neuen und geänderten Rechnungslegungsvorschriften (einschließlich Agenda Decisions) hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet.
Das IASB beziehungsweise das IFRS Interpretations Committee haben eine Reihe von Standards, Änderungen von Standards beziehungsweise Interpretationen herausgegeben, die im Berichtsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die in der nachfolgenden Tabelle genannten neuen oder geänderten Vorschriften finden im vorliegenden Konzernabschluss der Carl Zeiss Meditec AG keine vorzeitige Anwendung und werden, abgesehen von IFRS 18, nach gegenwärtiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Carl Zeiss Meditec Gruppe haben. Eine Anwendung erfolgt ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss enthält Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung von Informationen im Abschluss und ersetzt IAS 1 Darstellung des Abschlusses. IFRS 18 verlangt insbesondere die Darstellung bestimmter Kategorien und zusätzlicher Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die Angaben im Anhang zu ergebnisorientierten unternehmensindividuellen Leistungskennzahlen und führt neue Leitlinien zur Gruppierung von Informationen ein. Ferner fallen zahlreiche Ausweiswahlrechte in der Kapitalflussrechnung weg. Der Standard wird sich nicht auf den Ansatz oder die Bewertung im Abschluss auswirken, durch eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung aber gegebenenfalls darauf, was ein Unternehmen als operativen Gewinn oder Verlust ausweist. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde bei ZEISS ein Projekt zur Umsetzung gestartet, in dem die Auswirkungen auf den Konzernabschluss, insbesondere hinsichtlich der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie der zusätzlichen Angabepflichten für individuelle Leistungskennzahlen, geprüft und bewertet werden sollen.
Datum der Herausgabe |
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Standard/Interpretation |
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Änderung/Neuregelung |
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Datum der verpflichtenden Erstanwendung |
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Von der EU übernommen |
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15.8.2023 |
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Änderung an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen |
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Änderungen zur verpflichtenden Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen |
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ja |
9.4.2024 |
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IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss |
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Verbesserung der Berichterstattung über die finanzielle Leistung mit Schwerpunkt auf der Gewinn- und Verlustrechnung |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen |
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nein |
9.5.2024 |
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IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
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Möglichkeit für bestimmte Tochterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Angaben offenzulegen |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen |
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nein |
30.5.2024 |
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Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderung an IFRS 7 und 9) |
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Änderungen bezüglich Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten und Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen |
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ja |
18.7.2024 |
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Jährliche Verbesserungen Band 11 |
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Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen |
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ja |
18.12.2024 |
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Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben |
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Änderungen im Hinblick auf Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen |
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ja |
21.8.2025 |
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Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
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Reduzierung der Angabevorschriften für neue oder geänderte IFRS-Rechnungslegungsstandards, die zwischen dem 28.2.2021 und dem 1.5.2024 veröffentlicht wurden |
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Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen |
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nein |
Konsolidierungsgrundsätze
Grundlage für den Konzernabschluss sind die zum 30. September 2025 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Dabei werden im Rahmen der Erstbewertung die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile werden mit dem Konzernanteil am zum Zeitwert bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens aufgerechnet.
Die Ergebnisse der erworbenen Tochterunternehmen werden, entsprechend ihrer Konzernzugehörigkeit, das heißt, ab dem effektiven Erwerbszeitpunkt (Möglichkeit der Beherrschung), in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.
Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem Carl Zeiss Meditec die Beherrschung über das Unternehmen verliert.
Die auf konzernfremde Dritte entfallenden Anteile am Eigenkapital werden im Konzernabschluss innerhalb des Konzern-Eigenkapitals unter dem Ausgleichsposten für Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter ausgewiesen.
Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet.
Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr werden eliminiert.
Den ertragsteuerlichen Aspekten bei der Konsolidierung wird durch den Ansatz latenter Steuern Rechnung getragen.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Innenumsätze sowie andere konzerninterne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Wesentliche Gesellschaften, bei denen der Konzern mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen (assoziierte Unternehmen), oder sich mittelbar oder unmittelbar die Beherrschung teilt (Gemeinschaftsunternehmen), werden nach der Equity-Methode bilanziert. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutung werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert.
Bei Anwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden die Anteile beim erstmaligen Ansatz in der Bilanz mit den Anschaffungskosten angesetzt, die im Rahmen der Folgebewertung um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Eigenkapital (Reinvermögen) nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um Verluste durch Wertminderungen fortgeschrieben werden.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da der Hauptteil der Konzerntransaktionen in dieser Währung realisiert wird und diese Währung die funktionale Währung der Carl Zeiss Meditec AG darstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
In den Abschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungstransaktionen mit dem relevanten Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Monetäre Posten in Fremdwährung werden bis zur Abrechnung zu jedem Berichtszeitpunkt mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag neu bewertet, wobei die sich hieraus ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Finanzergebnisses erfasst werden.
Die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt auf Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Die Vermögenswerte und Schulden jener ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro, sondern die lokale Währung der jeweiligen Tochtergesellschaft ist, werden unter Anwendung der Stichtagskursmethode umgerechnet. Die Umrechnung von Eigenkapitaltransaktionen erfolgt mit den historischen Kursen zum Zeitpunkt der Transaktion. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden dagegen mit dem durchschnittlichen Umrechnungskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung werden erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. In Ländern mit Hyperinflation erfolgt die Währungsumrechnung immer zum jeweiligen Stichtagskurs.
Die funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbezogenen Carl Zeiss Meditec Medikal Çözümler Ticaret ve Sanay A.Ş., Istanbul, Türkei, ist als hochinflationär im Sinne des IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern einzuschätzen und die Bilanzierung erfolgt entsprechend nach IAS 29. Zur Indexierung der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden sowie der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden die vom Turkish Statistical Institut veröffentlichten Preisindizes verwendet. Der Preisindex CPI lag zum 30. September 2024 bei 2.526 Punkten und stieg im laufenden Geschäftsjahr um 33 % auf 3.367 Punkte zum 30. September 2025. Gewinne und Verluste aus der laufenden Hyperinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals in Höhe von -1.621 Tsd. € wurden im sonstigen Finanzergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Dem Konzernabschluss zum 30. September 2025 lagen folgende Umrechnungskurse für Fremdwährungen mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss zugrunde:
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Stichtagskurse |
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Durchschnittskurse |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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1 € = |
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30.9.2025 |
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30.9.2024 |
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2024/25 |
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2023/24 |
China |
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CNY |
|
8,36 |
|
7,85 |
|
7,97 |
|
7,81 |
Großbritannien |
|
GBP |
|
0,87 |
|
0,84 |
|
0,85 |
|
0,86 |
Japan |
|
JPY |
|
173,76 |
|
159,82 |
|
164,71 |
|
162,94 |
Südkorea |
|
KRW |
|
1.648,05 |
|
1.469,11 |
|
1.555,95 |
|
1.457,56 |
Türkei |
|
TRY |
|
48,82 |
|
38,27 |
|
41,67 |
|
34,02 |
USA |
|
USD |
|
1,17 |
|
1,12 |
|
1,11 |
|
1,08 |
Gebrauch von Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Für die Erstellung von Abschlüssen nach IFRS müssen Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen getroffen werden. Diese können Einfluss auf die Bewertung der Aktiva und Passiva, die Art und den Umfang von Haftungsverhältnissen und die Höhe der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum haben. Die Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte:
- die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern unterliegt der Einschätzung des Managements;
- die Bewertungsparameter für die durchzuführenden Werthaltigkeitstests, insbesondere für die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Abschnitt 11 „Geschäfts- oder Firmenwert“);
- die versicherungsmathematischen Parameter, die der Ermittlung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen zugrunde gelegt werden (siehe Abschnitt 21 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“);
- die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen;
- den Zeitpunkt der Aktivierung immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte;
- die Einschätzung der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit im Rahmen der Beurteilung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten;
- die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse. Insbesondere bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten;
- die Höhe der Umsatzerlöse, bei denen das vertragliche Entgelt teilweise variabel beziehungsweise vom Eintritt zukünftiger Ereignisse abhängig ist;
- Schätzunsicherheiten bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation;
- die Anpassung der Buchwerte sowie die Ermittlung des Preisindex aus der Hyperinflationierung;
- die Beurteilung der Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss von Beteiligungen.
Darüber hinaus sind für die Beurteilung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen und bedingten Kaufpreisverpflichtungen im Rahmen von Unternehmenserwerben Schätzungen vorzunehmen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und werden fortlaufend überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt.
Klassifizierung in kurzfristig und langfristig
In der Bilanz werden Vermögenswerte und Schulden unter Berücksichtigung ihrer Fristigkeit in kurz- und langfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden gegliedert. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich als kurzfristig klassifiziert, wenn erwartet wird, dass sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Vermögenswerte und Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden grundsätzlich als langfristige Posten dargestellt.