Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 AktG
Die Carl Zeiss Meditec AG hat als Konzernunternehmen der Carl Zeiss AG einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG erstellt. Nach den Umständen, unter denen die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Jena, 27. November 2025
Carl Zeiss Meditec AG
Maximilian Foerst
Vorstandsvorsitzender
Justus Felix Wehmer
Mitglied des Vorstands