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Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG (nachfolgend „Aufsichtsrat“) berät und überwacht die Geschäftsführung durch die Vorstandsmitglieder und nimmt die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Er ist in die strategische Ausrichtung, Planung und in alle wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens eingebunden.

Unter Berücksichtigung der mit dem Aufsichtsratsmandat verbundenen Verantwortung sowie des damit einhergehenden zeitlichen Aufwands erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene Vergütung, die den Anforderungen und dem Umfang ihrer Tätigkeit Rechnung trägt. Gleichzeitig soll eine marktgerechte Vergütung sicherstellen, dass der Gesellschaft auch künftig qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. Eine angemessene Vergütung unterstützt somit die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Carl Zeiss Meditec AG.

Die Vergütung ist in § 19 der Satzung geregelt und wird von der Gesellschaft im Vergleich zu anderen MDAX-Unternehmen als marktüblich eingeschätzt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasst eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen (einschließlich Auslagenersatz und Versicherungsschutz), eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten sowie Sitzungsgelder.

Vergütung der Aufsichtsrats – Struktur

 

 

Grundvergütung Aufsichtsrat

 

 

 

 

Vorsitzender
60.000 €

 

Stellvertreter
45.000 €

 

Mitglied
30.000 €

 

 

Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten

in €

 

Prüfungsausschuss

 

Personal- und
Präsidialausschuss

 

Nominierungsausschuss

Vorsitzender

 

15.000

 

 

Stellvertreter

 

5.000

 

 

Mitglied

 

5.000

 

5.000

 

Sitzungsgeld je 1.000 €

Die Grundvergütung beträgt für jedes Mitglied einheitlich 30,0 Tsd. €. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Mitglieder von Ausschüssen erhalten zusätzlich 5,0 Tsd. €, ausgenommen sind Mitglieder des Nominierungsausschusses sowie der Vorsitzende und der Stellvertretende des Personal- und Präsidialausschusses. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält darüber hinaus das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Für jede Teilnahme an Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzungen wird ein Sitzungsgeld von 1,0 Tsd. € gezahlt.

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass eine ausschließlich feste Vergütung der unabhängigen Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats am besten gerecht wird und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder stärkt. Variable, erfolgsabhängige Vergütungselemente werden bewusst nicht gewährt, um mögliche Fehlanreize zu vermeiden. Zudem wird empfohlen, dass Aufsichtsratsmitglieder keine Aktien der Gesellschaft halten.

Die im Geschäftsjahr 2024/25 zugeflossene Gesamtvergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG wurden nicht abgeschlossen. Da die Vergütung satzungsgemäß festgelegt ist, wurden bei ihrer Bestimmung keine Vergütungs- oder Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024/25 keine sonstigen Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten, gewährt.

Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats der Carl Zeiss Meditec AG

 

 

Geschäftsjahr

 

Grundvergütung und Ausschüsse

 

Sitzungsgeld

 

Vergütung gesamt

 

 

 

 

Tsd. €

 

Tsd. €

 

Tsd. €

Dr. Karl Lamprecht1
(Vorsitzender) (bis 26.3.2025)

 

2024/25

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

2023/24

 

0,0

 

0,0

 

0,0

Renè Denner
(stellvertr. Vorsitzende)

 

2024/25

 

55,0

 

11,0

 

66,0

 

2023/24

 

45,6

 

10,0

 

55,6

Peter Kameritsch

 

2024/25

 

45,0

 

10,0

 

55,0

 

2023/24

 

45,0

 

10,0

 

55,0

Stefan Müller1
(seit 22.3.2024)

 

2024/25

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

2023/24

 

0,0

 

0,0

 

0,0

Dr. Christian Müller1
(bis 30.9.2023)

 

2024/25

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

2023/24

 

0,0

 

0,0

 

0,0

Isabel De Paoli

 

2024/25

 

30,0

 

6,0

 

36,0

 

2023/24

 

30,0

 

6,0

 

36,0

Torsten Reitze1

 

2024/25

 

0,0

 

0,0

 

 

2023/24

 

0,0

 

0,0

 

Tania von der Goltz
(bis 26.3.2025)

 

2024/25

 

30,0

 

5,0

 

35,0

 

2023/24

 

37,1

 

6,0

 

43,1

Susan-Stefanie Breitkopf1
(von 2.11.2023 bis 21.3.2024)

 

2024/25

 

0,0

 

0,0

 

 

2023/24

 

0,0

 

0,0

 

Jeffrey Marx

 

2024/25

 

35,0

 

5,0

 

40,0

 

2023/24

 

32,6

 

6,0

 

38,6

Brigitte Koblizek

 

2024/25

 

30,0

 

5,0

 

35,0

 

2023/24

 

30,0

 

6,0

 

36,0

Heike Madan

 

2024/25

 

35,0

 

10,0

 

45,0

 

2023/24

 

18,5

 

6,0

 

24,5

Dr. Christian Münster

 

2024/25

 

35,0

 

6,0

 

41,0

 

2023/24

 

18,5

 

4,0

 

22,5

Falk Bindheim

 

2024/25

 

30,0

 

5,0

 

35,0

 

2023/24

 

15,9

 

4,0

 

19,9

1

Die Vorstandsmitglieder der Carl Zeiss AG Dr. Karl Lamprecht, Dr. Christian Müller, Susan-Stefanie Breitkopf, Stefan Müller und der Geschäftsführer der Carl Zeiss SMT GmbH, Torsten Reitze, haben auf eine Vergütung für ihre Arbeit im Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG verzichtet.

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